Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Grundschule am Brückenbogen ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Betroffener Bereich: Startseite, Erläuterungen nach § 4 BITV 2.0
- Grund: Unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG: Ein Video in Deutscher Gebärdensprache verlangt eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher und eine Videoproduktion, bei jeder wesentlichen Änderung der Website von neuem. Diese Kosten stehen außer Verhältnis zu den Mitteln der Schule für ihren Internetauftritt.
- Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 (Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache)
- Barrierefreie Alternative: Die Erläuterungen stehen in Leichter Sprache zur Verfügung. Für Auskünfte in Deutscher Gebärdensprache wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
- Geplante Abhilfe: Derzeit nicht geplant; wird bei der jährlichen Überprüfung dieser Erklärung neu bewertet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum eintragen] erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Prüfung durch den technischen Dienstleister der Schule (Neckarseiten) nach den Anforderungen der BITV 2.0 (EN 301 549, WCAG 2.1 Stufe AA). Was die Schule veröffentlicht, wird bei jeder Veröffentlichung automatisch mitgeprüft.
Letzte Überprüfung: [Datum eintragen]
Barrieren melden — Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich gerne an uns:
Sabine Korte
Grundschule am Brückenbogen
Brückenstraße 12, 69120 Musterstadt
Telefon: 01234 56789-0
E-Mail: sekretariat@gs-brueckenbogen.example
Wir beantworten Ihre Mitteilung innerhalb eines Monats.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 15 L-BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg zur Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg — Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet: https://barrierefreiheit-bw.de
Überwachungsstelle
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Hauptabteilung 30
70429 Stuttgart
E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de
Internet: https://bw-medial-barrierefrei.de
Erläuterungen in Leichter Sprache
Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten dieser Website, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie in Leichter Sprache.